Der Bundestag hat der sogenannten „Button-Lösung“ zum Schutz der Verbraucher im Netz zugestimmt. Auf die Betreiber von Online-Shops kommen nun einige Änderungen zu. Die „Button-Lösung“ soll gewährleisten, dass der Verbraucher nur mit einer eindeutigen Bestätigung einer Bestellung zur Zahlung verpflichtet werden kann.

Beschriftungen wie „Bestellung absenden“ oder „Bestellen“, sind in Zukunft nicht mehr gültig. Sattdessen müssen die Beschriftungen nun eine ausdrückliche Zahlungsverbindlichkeit wiedergeben, wie z.B. „Zahlungspflichtig bestellen“. Auch müssen die Käufer nun noch genauer über die Produkt- und Lieferkosten, sowie Mindestlaufzeiten und anderen Zahlungshinweisen informiert werden. Hier müssen alle Angaben verständlich und deutlich dargestellt werden, ohne den Käufer zu verwirren.

Die „Button-Lösung“ muss noch vom Bundespräsident unterzeichnet werden. Sobald dies geschieht, müssen alle Online-Shop-Betreiber innerhalb von 3 Monaten alle geforderten Änderungen vornehmen. Sollte dies in diesem Zeitraum nicht umgesetzt werden, sind alle abgeschlossenen Verträge rechtsunwirksam und eine Abmahnung seitens der Wettbewerber ist ebenfalls möglich.

Quelle:www.internetworld.de