Eine Nachricht die viele werbetreibende Unternehmen mit Erleichterung aufgenommen haben: Online-Werbung unterliegt nicht der Quellensteuer. „Jetzt steht endgültig fest, dass inländische werbetreibende Unternehmen keinen Steuereinbehalt bei Online-Werbung vornehmen müssen“, sagt der bayerische Finanzminster Albert Füracker.
Quelle: https://www.wuv.de/marketing/online_werbung_unterliegt_nicht_der_quellensteuer