Der europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Links, die zu personenbezogenen Informationen führen, von Google gelöscht werden müssen.

Google sei verantwortlich dafür, dass in den Suchergebnissen persönliche Informationen stehen und könne sich somit nicht vor der Verantwortung drücken. So lautet das überraschende Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg.

Die Quintessenz: Jeder, der Links, die zu persönlichen Daten von ihm führen, bei Google vorfindet, kann und darf beantragen, dass Google diese löscht. Wie das Ganze verwirklicht wird und welche weiteren Konsequenzen das mit sich bringt, ist noch nicht sicher.

Der Grund dafür, dass dieses Urteil so überraschend kommt ist, dass Generalanwalt Niilo Jääskinen noch im Juni der Meinung war, dass das „Recht auf Vergessenwerden“ nicht in der EU-Datenschutzrichtlinie auftauche. EU-Kommissarin Viviane Reding allerdings, sprach sich schon zu dem Zeitpunkt für dieses Recht aus.

 

Zunächst handelte es sich um die Klage eines Spaniers, der seinen Namen im Zusammenhang mit einer Immobilienpfändung in den Suchergebnissen gefunden hatte. Dies empfand er als rufschädigend und reichte 2010 bei der spanischen Datenschutzagentur AEPD Beschwerde ein. Die AEPD stimmte ihm zu. Weil Google damit aber nicht einverstanden war, klagte die Suchmaschine vor dem spanischen Obergericht. Dieses wiederum verlangte vom europäischen Gerichtshof die Auslegung der EU-Datenschutzrichtlinie klarzustellen.

Kritische Stimmen kommen vom Hightech-Verband Bitkom. Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder ist der Meinung, dass das Urteil zu noch mehr Rechtsunsicherheit führe. Webseitenbetreiber dürfen trotzdem ohne das Einverständnis der betroffenen Personen persönliche Informationen veröffentlichen. Dafür müssen nun die Suchmaschinenbetreiber auf Hinweise zu solchen Artikeln verzichten, wenn Personen, die darin auftauchen das fordern.

Quelle: www.internetworld.de