Welcher Markenname in AdWords-Anzeigen verwendet werden darf und welcher nicht, hat in der Vergangenheit eine große Debatte hervorgerufen. Google hat bis zum Europäischen Gerichtshof geklagt, um an seinem Standpunkt festzuhalten. Denn Google war stets der Ansicht, dass sowohl der Nutzer als auch der Markeninhaber am meisten profitiert, wenn der eingetragene Markenname frei in der Suche verwendet werden darf.
Vor dem Europäischen Gerichtshof bekam Google nun Recht zugesprochen. Demnach wird ab dem 14. September 2010 eine neue Markenrichtlinie für Google-AdWords eintreten. Diese Markenrichtlinie erlaubt es jedem AdWords-Betreiber, der in Europa ansässig ist, auf geschützte Begriffe als Keywords zu bieten. Sobald Nutzer einen Markennamen in der Suche verwenden, werden Sie absofort auch Anzeigen von Inserenten finden, die unter diesem Namen Gebrauchtartikel verkaufen oder Informationsseiten betreiben.
Was zuvor in vielen anderen Ländern bereits die Regel war, hat sich letztendlich auch in Europa durchgesetzt. In den USA und Kanada wurde die Markenrichtlinie schon 2004, in Großbritannien und Irland 2008 und vielen weiteren Ländern im Mai 2009 eingeführt. Eine detaillierte Auflistung der Länder finden Sie hier.
Ist ein Markeninhaber der Ansicht, dass die Anzeige bei Google den Nutzer verwirren könnte, so kann er jederzeit eine Beschwerde einreichen.
Quelle: http://adwords-de.blogspot.com